Sie suchen nach einem geeigneten Standort für Ihr Unternehmen? Nach einem Ort, der Ihnen alle Möglichkeiten der Unterstützung bietet, die man eben so braucht, um ein erfolgreiches Business auf den Weg zu bringen? Super! Dann ist das Trentino und damit unsere Be Factory als Innovations-Hub genau das Richtige für Sie.
Ein Unternehmen in Trentino zu gründen, geht ganz einfach und schnell: Dank des sogenannten Unique Administrative Communication-Verfahrens (kurz: ComUnica) können Sie mit einem einzigen elektronischen Antrag zunächst notwendigen administrativen Anforderungen erfüllen.
Dieser Antrag beinhaltet alle wichtigen Informationen, die für
- die Eintragung in das Unternehmensregister,
- die Zuweisung einer persönlichen ID sowie einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- die Einreichung aller Anträge oder Beschwerden bei der Italienischen Nationalen Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate), dem INPS, dem INAIL, dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozialpolitik und dem Sportello Unico Attività Produttive
notwendig sind.
Das A und O: Strategie, Beratung und die richtige Rechtsform
Ein Unternehmen im Ausland gründen: Sicherlich wirkt dieses Vorhaben auf viele GründerInnen erst einmal einschüchternd – wie eine mächtige Herausforderung. Aber nur auf den ersten Blick. Denn: Im Trentino werden Sie nicht alleine gelassen. Unsere kompetenten und hilfsbereiten AnsprechpartnerInnen der Be Factory haben jederzeit ein offenes Ohr für Sie und Ihre brennenden Fragen.
Zurück zur Rechtsform: Welche Faktoren bestimmen, welche Rechtsform sich nun am besten für Ihr Unternehmen eignet? Die Entscheidung für eine Rechtsform im Trentino ist unter anderem von der Art der Aktivitäten Ihres Unternehmens abhängig, Ihrer strategischen Ziele sowie aller möglichen Kosten. Nach italienischem Recht können Unternehmen verschiedene Rechtsformen haben.
Im Folgenden lesen Sie, welche Arten von Rechtsformen im Trentino existieren. Sie werden merken, dass einige den Bezeichnungen ähneln, mit denen wir in Deutschland etwaige Gesellschaften beschreiben.
Personengesellschaften, d.h. Personenvereinigungen oder Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit, deren Mitglieder eine starke persönliche Bindung haben, fallen in eine der folgenden Kategorien:
- nicht-kommerzielle allgemeine Personengesellschaft (società semplice oder s.s.)
- gewerbliche allgemeine Personengesellschaft (società in nome collettivo oder s.n.c.)
- LLP, vergleichbar mit einer Kommanditgesellschaft (società in accomandita semplice oder s.a.s.)
Eine Gesellschaft gilt als Unternehmen, wenn Profit das Hauptziel des Unternehmens darstellt. Sie können in eine der folgenden Kategorien fallen:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (società a responsabilità limitata ordinaria, oder s.r.l.)
- einfache Gesellschaft mit beschränkter Haftung (società a responsabilità limitata semplificata oder s.r.l.s.)
- Aktiengesellschaft (società per azioni oder s.p.a.)
- börsennotierte Personengesellschaft (società in accomandita per azioni oder s.a.p.a.)
- Genossenschaft mit beschränkter Haftung (società cooperativa)
- Konsortium (consorzio)
Ausländische, bereits existierende Unternehmen können sich stattdessen für eine der folgenden Rechtsformen entscheiden:
- Repräsentanz (ufficio di rappresentanza)
- Zweitniederlassung (Zweigniederlassung) des ausländischen Unternehmens
- Tochtergesellschaft, eine Gesellschaft im Besitz der ausländischen Gesellschaft, aber nach italienischem Recht
Um Start-ups und innovativen Unternehmen mehr Vorteile zu bieten, wurden die folgenden Gesellschaftsformen eingeführt:
- einfache Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Società a Responsabilità Limitata Semplificata oder S.r.l.s.)
- Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung (Società a Responsabilità Limitata a capitale ridotto oder S.r.l.c.r.)
- innovatives Start-up
Jede der Gesellschaftsformen bringt sowohl auf administrativer als auch auf steuerlicher Ebene unterschiedliche Vorteile mit sich.
Beim Start-up-Status allerdings ist zu beachten, dass dieser einer zeitlichen Begrenzung unterliegt. Die dadurch gewährten Vorteile gelten für einen Zeitraum von vier Jahren. Außerdem müssen innovative Start-ups in einer speziellen Sektion des Unternehmensregisters eingetragen werden.
Das italienische Start-up Visum
Für UnternehmerInnen aus dem Ausland, die ein Start-up in Italien gründen möchten, gibt es ein spezielles Visum. Eine besondere Behandlung wird dabei ausländischen UnternehmerInnen gewährt, die von einem zertifizierten Start-up-Inkubator eingeladen wurden, dessen Einrichtungen zu nutzen sowie ein innovatives Start-up zu gründen.
Die wichtigsten Kriterien für eine Beantragung des italienischen Start-up-Visums sind:
- die Gründung eines innovativen Start-ups (Dazu gehören Bedingungen wie z. B. ein Kerngeschäft, das sich technologischen Innovationen widmet.)
- ein Nachweis (onus probandi), mindestens 50 Tausend Euro an finanziellen Mitteln zu besitzen (z. B. durch die Finanzierung mittels Risikokapitalfonds oder anderen Investoren, Crowdfunding oder (nicht-)staatliche Einrichtungen, die in Italien oder im Ausland tätig sind)
Sie wollen ein Start-up in Trentino gründen oder mit Ihrem bestehenden Unternehmen in Trentino expandieren? Dann finden Sie hier weitere hilfreiche Infos.
Bei Fragen können Sie uns gerne auch per E-Mail oder Telefon jederzeit kontaktieren.