Als förderfähige Kosten gelten für die autonome Provinz Trient Kosten für das am Projekt beteiligte Personal, Beratungskosten oder Kosten für den Erwerb von Patenten. Überdies zählt die technische Abschreibung von Werkzeugen und Ausrüstungen für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie zusätzliche allgemeine Kosten (15 % der Personalkosten) zu den förderfähigen Kosten.
Der Zuschuss reicht von mindestens 20 % bis maximal 80 %, die förderungswürdigen Mindestausgaben betragen 25.000 Euro und die maximale Projektdauer beläuft sich auf drei Jahre.
Die Projekte müssen im Voraus präsentiert werden. Für Ausgaben von bis zu 500.000 Euro gibt es Bewertungsverfahren, für höhere Beträge eine Ausschreibung und Verhandlungen. Die entsprechenden Zuschüsse werden nach den von der Provinz festgelegten Bedingungen gewährt und sind nicht rückzahlungspflichtig.
Um den Technologietransfer zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen zu fördern, können auch Projekte unterstützt werden, bei denen Forscher und Techniker eingestellt werden.
Die förderungswürdigen Ausgaben entsprechen den Anstellungskosten des Forschers über einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren mit den folgenden Prozentsätzen:
- bis zu 50 % für die befristete Anstellung von Forschern und Technikern aus Forschungsinstituten, die in der Provinz tätig sind
- bis zu 60 % für die unbefristete Anstellung von Forschern und Entwicklungstechnikern aus Forschungs- und Universitätseinrichtungen