Das Trentino verpflichtet sich, kleine und mittlere Unternehmen sowie Konsortien in der Region beim Ausbau und bei der Festigung ihrer internationalen Kontakte zu unterstützen.
Teilnahme an internationalen Messen: Förderfähig sind Ausgaben von maximal 70 % (bei gemeinsamer Teilnahme) mit Beträgen zwischen 5.000 und 150.000 Euro. Der Zuschuss variiert je nachdem, ob es sich um die erste oder eine wiederholte Messeteilnahme handelt.
Tätigkeiten zur Systemvermarktung: 30 % der Ausgaben von Unternehmen mit weniger als 15 MitarbeiterInnen oder Unternehmensnetzwerken sind förderfähig für gemeinsame Auslandsunternehmungen in Nicht-EU-Ländern oder Incoming, koordiniert von institutionellen Einrichtungen oder Genossenschaften und Konsortien mit mehr als 10 Unternehmen.
Internationalisierunsprojekte: 50 % der Kosten für die strategische Analyse (Wettbewerb, Produktpositionierung, Hindernisse, Vertriebskanäle, potenzieller Markt) bzw. operative Analyse (Marketingpläne, Geschäftspläne, Finanzierungen ...) von Unternehmensprojekten zur Internationalisierung in Nicht-EU-Ländern sind förderfähig.
Fachberatungen: 50 % der Beratungs- und Bescheinigungskosten werden gefördert, wenn die Vermarktungsaktivitäten auf Nicht-EU-Länder ausgerichtet sind; in den anderen Fällen 40 %.
Ausbildung des Humankapitals im Ausland: In diesem Fall können nicht nur KMU einen Antrag einreichen, sondern auch große Unternehmen, die in der Provinz tätig sind. Die förderfähigen Ausgaben umfassen die unbefristete Einstellung neuer junger MitarbeiterInnen, die für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten und maximal drei Jahren ins Ausland geschickt werden sollen (40 % in Nicht-EU-Länder, ansonsten 30 %).